Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.

Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

…im Kontrast zum Umgang mit Anzeigen von Natenom gegen Autofahrende.

Vor mehreren Wochen hat mich jemand angezeigt. Diese Anzeige wurde bearbeitet von einem Polizisten in Pforzheim, ich nenne ihn hier „Plz“ und von einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle Pforzheim, ich nenne ihn hier Herrn „BgSt“.

Ich möchte zuvor einige Informationen zu dem Polizisten und auch zur Bußgeldstelle nennen, bevor es dann um die Anzeige gegen mich geht. Diese Informationen sind meiner Ansicht nach wichtig, um einen Eindruck darüber bekommen zu können, wie unterschiedlich hoch die Anforderungen an eine Anzeige sein können.

Mit wenig Abstand auf Landstraße überholen – legal – mit Abstandshalter 70 cm Abstand einfordern – illegal, da keiner überholen könne

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.

Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.

Warum Abstandshalter?

Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

2020-11-24-spanngurt-cover.webp

Immer wieder habe ich der Vergangenheit Fotos auf Twitter oder auch hier im Blog veröffentlicht, auf denen man meinen Fahrradanhänger mit sehr viel Beladung sieht. In einem Foto sieht es aus, als ob die rote Tonne gleich herausfällt und in einem anderen liegt ein Autoreifen sichtlich unsicher oben auf, oder eine Egge, in einem anderen ein Fahrrad.

cover.jpg

Seit dem letzten Update von der SimRa App als auch der OpenBikeSensor-Firmware können beide miteinander kommunizieren und so voneinander profitieren.

Firmwareupgrade notwendig

Wer noch einen Sensor mit einer Firmware 0.2 oder kleiner fährt, der benötigt ein Upgrade auf die Version 0.3 oder höher. Da dabei jedoch das interne Partitionsschema (nicht das der SD-Karte) verloren geht, muss man das Update über den internen USB-Anschluss des OpenBikeSensors durchführen. Eine Anleitung dazu gibt es hier.

Reaktionen auf Bericht der  Pforzheimer Zeitung über rasante und rücksichtslose Radfahrende

Am Samstag (17.10.2020) wurde in der kostenpflichtigen, gedruckten Ausgabe der Pforzheimer Zeitung ein Beitrag veröffentlicht, in dem Radfahrende verunglimpft wurden und der Fehler bzw. Falschbehauptungen enthielt.

Ich erfuhr davon, weil mir jemand eine Foto davon zusendete. Ich veröffentlichte daraufhin auf Twitter ein paar der Aussagen des Beitrags sinngemäß, die meiner Ansicht nach falsch waren. Leider konnte ich mich nicht auf eine Online-Version des Beitrags berufen, die jeder hätte lesen können.