Vor ein paar Tagen las ich in einem Tweet des ADFC Köln, dass nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten (NRW?) die Angabe des Namens eines Zeugen auf Verwarnungen und Bußgeldbescheiden unzulässig sei.

Dabei wird dieser Tweet genannt, der einen Link zu diesem Blogbeitrag enthält.

Da fiel mir ein, dass ich auch bereits im März 2019 eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg (BW) stellte und einige Tage später eine detaillierte Antwort darauf bekam. Spoiler: In BW sieht man das nicht so wie in NRW oder z. B. auch in Hessen.

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Im Juni 2020 hatte mich der selbe Fahrer auf einer Landstraße innerhalb von zwei Wochen zwei Mal mit zu wenig Abstand überholt. Beide Male zeigte ich den Vorfall bei der Bußgeldstelle Pforzheim an. Dazu gab es, wie sonst auch, Fotos aus dem Video des Überholvorgangs, in dem Kennzeichen, Abstand und auch der Fahrer erkennbar waren.

Es ist inzwischen bekannt, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim verschiedene Kategorien ausgedacht hat und auf Grundlage dieser selbst Überholvorgänge auf Landstraßen mit unter einem Meter als (l)egal ansieht, wenn z. B. das Fahrzeug mittig der Mittellinie gefahren wurde.

Anfang 2021 wurde ich im Straßenverkehr von zwei Menschen angegriffen. Sie hatten auf der Landstraße trotz Gegenverkehr mit einem Motorrad dicht überholt, kurz zuvor gehupt, und dann den Abstandshalter stark verbogen.

Nach meiner Anzeige bei der Polizei bekam ich vor ein paar Wochen das Angebot, an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilzunehmen, dem ich zustimmte.

Ich beschreibe hier, was ein TOA ist, wie es in meinem Fall abgelaufen ist, wie das Gespräch mit den Beschuldigten war und natürlich auch, was genau beim dem Vorfall passierte.

Es sind hier weder Videos noch Fotos vom Vorfall zu sehen.

Der Angriff

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Es kam fast durchgehend Gegenverkehr. Jemand hupte ca. 7 bis 10 Meter hinter mir. Ich hatte Angst, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, mit was für einem Fahrzeug jemand hinter mir ist und was er damit tun würde. Überholen trotz Gegenverkehr mit einem Auto? Abdrängen von der Fahrbahn? Rechts war ein Gehweg mit angehobenem Bordstein, dorthin hätte ich nicht ausweichen können. Und es war gerade Gegenverkehr.

Der geringe Stellenwert des Radverkehrs in Pforzheim – Vier Beispiele

Ich zeige hier an vier Beispielen, wie gering der Stellenwert in der Stadt Pforzheim bezüglich Radverkehr ist, obwohl von der Stadt immer wieder behauptet wird, dass alle Formen der Mobilität unterstützt und besonders der Radverkehr gestärkt werden soll.

Vor ein paar Jahren wurden in Pforzheim, zusammen mit dem ADFC Pforzheim-Enzkreis, sämtliche Einbahnstraßen vor Ort und unter Beteiligung der zuständigen Behörden daraufhin überprüft, ob sie für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben werden können.

Am Freitag, den 13. August 2021 war ich wieder unterwegs und habe die Beschilderungen der restlichen Einbahnstraßen vor Ort überprüft. Alle bis auf vier. Die letzten vier Stellen befinden sich in der Oststadt und es war gestern extrem heiß (um 30 °C) und da will man nicht wirklich in der Stadt unterwegs sein.

Von den 20 am Freitag überprüften Stellen sind 12 zu beanstanden und diese werde ich auch wieder an den Radbeauftragten der Stadt Pforzheim melden.

Insgesamt enthält meine Liste somit 32 Stellen, an denen es falsche Beschilderungen gibt. Dies ist ein Großteil der für Radfahrende in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen in Pforzheim.

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Bei meinen Fahrten durch Pforzheim fällt mir seit längerem immer wieder an verschiedenen Stellen auf, dass Einbahnstraßen falsch beschildert sind.

Deshalb habe ich ein privates Projekt gestartet, um systematisch zu erfassen, an welchen Stellen die Beschilderungen falsch sind, um diese dann an die Verantwortlichen bei der Stadt Pforzheim zu melden.

Im Mai 2020 gab es einen Vorfall auf einer Landstraße, bei dem ich vom Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit wenig Abstand überholt wurde, während der Beifahrer mich anspuckte. Der Fahrer grinste dabei sichtlich. Das war schon während der Pandemie.

Alles auf Video

Fahrer, Beifahrer, Kennzeichen und Verlauf der Spucke waren in den Videos meiner Kameras erkennbar.

Anzeige, Strafantrag, Bitte um Info zum Ausgang des Verfahrens

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2020, hatte ich den Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) verschickt. Darin auch einen Strafantrag „für alle in Betracht kommenden Delikte“ und die Bitte, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...