Als Radfahrender in Pforzheim kann man da nur sehnsüchtig nach Stuttgart schauen. Während man in Pforzheim eine eigene Fantasie-StVO eingeführt hat und bis auf eine einige Ausnahme Abstandsverstöße nicht ahndet, macht die Stadtverwaltung von Stuttgart vor, was man für Radfahrende tun kann statt gegen sie. In der...

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.
Hier das Video von dem Vorfall:

Gestern war der 1. April. Die meisten haben verstanden, dass der Tweet bzw. auch der Toot ein Aprilscherz war. Aber ein paar dachten, es sei echt. Wäre ja mal schön und eigentlich auch Zeit, dass die Polizei in Pforzheim endlich mal Abstandskontrollen macht.
Inhalt des Tweets (und des Toots):
Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.
Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.
Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.
Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.
Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.
Erster Vorfall: Vorgeschichte
Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).
…im Kontrast zum Umgang mit Anzeigen von Natenom gegen Autofahrende.
Vor mehreren Wochen hat mich jemand angezeigt. Diese Anzeige wurde bearbeitet von einem Polizisten in Pforzheim, ich nenne ihn hier „Plz“ und von einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle Pforzheim, ich nenne ihn hier Herrn „BgSt“.
Ich möchte zuvor einige Informationen zu dem Polizisten und auch zur Bußgeldstelle nennen, bevor es dann um die Anzeige gegen mich geht. Diese Informationen sind meiner Ansicht nach wichtig, um einen Eindruck darüber bekommen zu können, wie unterschiedlich hoch die Anforderungen an eine Anzeige sein können.

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.
Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.
Warum Abstandshalter?
Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Am 03.11.2020 war ich mit Fahrrad und Fahrradanhänger unterwegs und habe im Bereich Hamberg (in Neuhausen im Enzkreis) Müll gesammelt.
Leider hatte ich keine von den großen blauen Müllsäcken mehr. Deshalb bin ich in Hohenwart zum Bauhof gefahren. Ich hatte Glück und ein Mitarbeiter war vor Ort. Meistens sind die Mitarbeiter unterwegs und nicht dort anzutreffen. Ich erklärte, dass ich auf dem Weg sei, um Müll zu sammeln und bat um ein paar Mülltüten, die ich dann auch bekam. Danke dafür.

Gestern, am 25.09.2020 war ich erneut mit Fahrrad und Fahrradanhänger Müllsammeln. Denn aktuell darf ich aus Gründen nicht so anstrengend Fahrrad fahren. Da ich trotzdem raus will, gehe ich stattdessen Müll sammeln.
Ich war die ganze Zeit nur im Wald unterwegs. An Waldwegen oder an der Landstraße entlang ging ich immer wieder bis um die 50 Meter in den Wald hinein.
Die meiste Zeit war ich im Wald, der zur Gemarkung Hohenwart bzw. noch zu Pforzheim gehört. Ich arbeitete mich dann immer weiter in Richtung Schellbronn vor, das zur Gemeinde Neuhausen bzw. zum Enzkreis gehört.