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Im Juni 2020 hatte mich der selbe Fahrer auf einer Landstraße innerhalb von zwei Wochen zwei Mal mit zu wenig Abstand überholt. Beide Male zeigte ich den Vorfall bei der Bußgeldstelle Pforzheim an. Dazu gab es, wie sonst auch, Fotos aus dem Video des Überholvorgangs, in dem Kennzeichen, Abstand und auch der Fahrer erkennbar waren.

Es ist inzwischen bekannt, dass sich die Bußgeldstelle Pforzheim verschiedene Kategorien ausgedacht hat und auf Grundlage dieser selbst Überholvorgänge auf Landstraßen mit unter einem Meter als (l)egal ansieht, wenn z. B. das Fahrzeug mittig der Mittellinie gefahren wurde.

Anfang 2021 wurde ich im Straßenverkehr von zwei Menschen angegriffen. Sie hatten auf der Landstraße trotz Gegenverkehr mit einem Motorrad dicht überholt, kurz zuvor gehupt, und dann den Abstandshalter stark verbogen.

Nach meiner Anzeige bei der Polizei bekam ich vor ein paar Wochen das Angebot, an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilzunehmen, dem ich zustimmte.

Ich beschreibe hier, was ein TOA ist, wie es in meinem Fall abgelaufen ist, wie das Gespräch mit den Beschuldigten war und natürlich auch, was genau beim dem Vorfall passierte.

Es sind hier weder Videos noch Fotos vom Vorfall zu sehen.

Der Angriff

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Es kam fast durchgehend Gegenverkehr. Jemand hupte ca. 7 bis 10 Meter hinter mir. Ich hatte Angst, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, mit was für einem Fahrzeug jemand hinter mir ist und was er damit tun würde. Überholen trotz Gegenverkehr mit einem Auto? Abdrängen von der Fahrbahn? Rechts war ein Gehweg mit angehobenem Bordstein, dorthin hätte ich nicht ausweichen können. Und es war gerade Gegenverkehr.

Im Mai 2020 gab es einen Vorfall auf einer Landstraße, bei dem ich vom Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit wenig Abstand überholt wurde, während der Beifahrer mich anspuckte. Der Fahrer grinste dabei sichtlich. Das war schon während der Pandemie.

Alles auf Video

Fahrer, Beifahrer, Kennzeichen und Verlauf der Spucke waren in den Videos meiner Kameras erkennbar.

Anzeige, Strafantrag, Bitte um Info zum Ausgang des Verfahrens

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2020, hatte ich den Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) verschickt. Darin auch einen Strafantrag „für alle in Betracht kommenden Delikte“ und die Bitte, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.