Artikel bei BNN über Abstand beim Überholen von Radfahrenden mit Natenom, ADAC und Klaus S.

Vor circa zwei Wochen hatte mich Roland Weisenburger von „Badische Neueste Nachrichten“ (BNN) nach meiner Meinung zum kommenden, explizit genannten, Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gefragt. Ich habe ihm einige Tage später schriftlich geantwortet.

Gestern wurde der Artikel online veröffentlicht und enthält neben meinen Aussagen auch noch die von Thomas Hätty (ADAC Nordbaden) und auch von Klaus S., einem Unternehmer aus dem Enzkreis.

Im Oktober hatte ich ein Gespräch mit Roland Weisenburger von Badische Neueste Nachrichten (BNN). Zur Unterstützung waren auch zwei Menschen dabei, die von Anfang an bei der Critical Mass in Pforzheim aktiv sind, vielen Dank an alle Beteiligten.

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Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.

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Im Juli war ich bei Polizeirevier A und wollte eine Anzeige erstatten, weil jemand auf der Landstraße extrem knapp überholt hatte. Aus meiner Sicht war derjenige abgelenkt und hatte erst kurz vor dem Überholen angefangen zu lenken und ist dann nur wenige Zentimeter an mir vorbeigefahren; der Abstandshalter wurde umgeknickt. Im Originalvideo ist etwas zwischen Lenkrad und Kopf des Fahrers zu sehen aber nicht erkennbar, was genau es ist.

Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.

Offener Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich (Nicht-)Ahndung von Verstößen in Pforzheim wenn Fahrradfahrende gefährdet werden

Update (26. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, siehe hier.

Update (17. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort aus dem Polizeipräsidium Karlsruhe, siehe hier.

Update: Alle Erwähnungen dieses Themas in verschiedenen Medien sind jetzt in meinem Wiki aufgelistet, siehe hier.

Im Juni 2019 veröffentlichte ich einen Blogbeitrag darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen Busfahrer einstellte, der mich in einer Kurve mit durchgezogener Mittellinie, bei Gegenverkehr und mit wenig Abstand überholte. Und auch darüber, dass die Polizei in Pforzheim solche Fälle nicht ernst zu nehmen scheint.

Überholabstände mit und ohne Abstandshalter – mit dem RadmesserS gemessene Daten zeigen deutlichen Unterschied (wenn auch statistisch nicht korrekt)

Seit dem 1. August 2019 messe ich so oft wie möglich bei meinen Fahrradfahrten die Abstände bei Überholmanövern mit dem RadmesserS des Zweirat-Stuttgart. Zum Zeitpunkt der hier gezeigten Auswertung hatte ich so Daten von insgesamt 1935 Überholvorgängen gesammelt und validiert.