Bußgeldstelle Pforzheim – Rechtsfahrgebot und Abstand

Spoiler: Auf dem Titelbild ist der Überholabstand aus Sicht der Bußgeldstelle in Ordnung; doch ich müsse weiter rechts fahren.

Update (17.07.2020): Die Geschichte geht weiter, siehe hier.

Vorab: Ich bin dankbar dafür, dass die Mitarbeiter der Bußgeldstelle die Kommunikation mit mir aufgenommen haben. Soweit ich weiß, könnten sie auch einfach gar nicht reagieren; denn es gibt bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen keinen Anspruch auf Information an den Anzeigenden. Ich gehe auch davon aus, dass man bei der Bußgeldstelle nach bestem Wissen und Gewissen arbeitet. Ich habe jedoch den Eindruck, dass man dabei auf nicht mehr ganz aktuelle Informationen zurückgreift.

<– Update (14.04.2021): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da keine konkrete Gefahr. –>

Anfang Dezember hatte ich ein Erlebnis, bei dem mich ein Autofahrender mit hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr mit sehr wenig Abstand überholte.

(Link zum Video)

Ich ging damals mit dem Video zur Polizei und erlebte Folgendes:

Artikel bei BNN über Abstand beim Überholen von Radfahrenden mit Natenom, ADAC und Klaus S.

Vor circa zwei Wochen hatte mich Roland Weisenburger von „Badische Neueste Nachrichten“ (BNN) nach meiner Meinung zum kommenden, explizit genannten, Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gefragt. Ich habe ihm einige Tage später schriftlich geantwortet.

Gestern wurde der Artikel online veröffentlicht und enthält neben meinen Aussagen auch noch die von Thomas Hätty (ADAC Nordbaden) und auch von Klaus S., einem Unternehmer aus dem Enzkreis.

Im Oktober hatte ich ein Gespräch mit Roland Weisenburger von Badische Neueste Nachrichten (BNN). Zur Unterstützung waren auch zwei Menschen dabei, die von Anfang an bei der Critical Mass in Pforzheim aktiv sind, vielen Dank an alle Beteiligten.

Trotz Video und erkennbarer Fahrerin: Keine OWi-Anzeige wegen Scheibenwischer, keine wegen zu geringem Abstand – Der Umgang mit Freiwild (Fahrradfahrenden) in Pforzheim

Ich werde immer wieder von Autofahren überholt, die genau auf meiner Höhe bzw. kurz zuvor oder danach den Scheibenwischer ihres Autos aktivieren. Ich bekomme das Reinigungsmittel dann oft ab und das ist widerlich und auch nicht ungefährlich, wenn z. B. etwas ins Auge kommt. Teilweise sind es mehrfach dieselben Menschen, die das machen.

Radfahrer extrem knapp überholt, Abstandshalter gestreift – Ermittlungsverfahren eingestellt weil Gefahr nur abstrakt sei, nicht konkret

Im Juli war ich bei Polizeirevier A und wollte eine Anzeige erstatten, weil jemand auf der Landstraße extrem knapp überholt hatte. Aus meiner Sicht war derjenige abgelenkt und hatte erst kurz vor dem Überholen angefangen zu lenken und ist dann nur wenige Zentimeter an mir vorbeigefahren; der Abstandshalter wurde umgeknickt. Im Originalvideo ist etwas zwischen Lenkrad und Kopf des Fahrers zu sehen aber nicht erkannbar, was genau es ist.

Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.