Anfang Februar bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Ein Verfahren wegen Nötigung und Beleidigung, gegen einen Autofahrer, wurde eingestellt. Dieser hat mich mit seinem Fahrzeug zum Anhalten gezwungen, hat mich bedrängt, angeschrien, mich verfolgt und mich anschließend beleidigt.

Erster Vorfall: Vorgeschichte

Im Juni 2020 – circa 1,5 Monate vor dem Vorfall, der mit diesem Brief eingestellt wurde – hatte ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrzeugführenden des selben Fahrzeugs gestellt: Überholen eines Radfahrers außerorts mit circa 60 cm Abstand bei hoher Geschwindigkeit und ohne Gegenverkehr (linker Fahrstreifen war also frei nutzbar).

Erste Fahrradtour – entspannt dank Abstandshalter

Ich habe gestern eine kleine Fahrradtour gemacht, die erste in diesem Jahr.

  • 64,29 km (mit Spikes, daher zählt das mehr)
  • 929 Höhenmeter (nur hoch)
  • 214 Überholvorgänge hat der OpenBikeSensor gezählt und nach Erinnerung war keiner davon unter 1,20 m (später in den Daten habe ich einen mit 0,95 m und einen mit 1,15 m gesehen).
  • 3 h 53 m reine Fahrzeit

…im Kontrast zum Umgang mit Anzeigen von Natenom gegen Autofahrende.

Vor mehreren Wochen hat mich jemand angezeigt. Diese Anzeige wurde bearbeitet von einem Polizisten in Pforzheim, ich nenne ihn hier „Plz“ und von einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle Pforzheim, ich nenne ihn hier Herrn „BgSt“.

Ich möchte zuvor einige Informationen zu dem Polizisten und auch zur Bußgeldstelle nennen, bevor es dann um die Anzeige gegen mich geht. Diese Informationen sind meiner Ansicht nach wichtig, um einen Eindruck darüber bekommen zu können, wie unterschiedlich hoch die Anforderungen an eine Anzeige sein können.

Mit wenig Abstand auf Landstraße überholen – legal – mit Abstandshalter 70 cm Abstand einfordern – illegal, da keiner überholen könne

Ich war wieder mit einem neuen Abstandshalter unterwegs. Es ist eine Fahnenstange mit zwei Fähnchen (gelb und rot) am Ende für gute Sichtbarkeit.

Da sich ein Autofahrer auf einer Landstraße dadurch behindert fühlte, aber gar nicht behindert wurde, rief er die Polizei, und löste so einen Polizeieinsatz aus.

Warum Abstandshalter?

Ohne so einen Abstandshalter werde ich auf Landstraßen (trotz Gegenverkehr) oft mit deutlich weniger als 2 Metern Mindestabstand überholt. Immer wieder auch mit deutlich unter einem Meter. Das sind teilweise sehr beängstigende und mitunter sehr gefährliche Situationen. Nicht nur für mich, manchmal auch für andere Verkehrsteilnehmende.

Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

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Seit dem letzten Update von der SimRa App als auch der OpenBikeSensor-Firmware können beide miteinander kommunizieren und so voneinander profitieren.

Firmwareupgrade notwendig

Wer noch einen Sensor mit einer Firmware 0.2 oder kleiner fährt, der benötigt ein Upgrade auf die Version 0.3 oder höher. Da dabei jedoch das interne Partitionsschema (nicht das der SD-Karte) verloren geht, muss man das Update über den internen USB-Anschluss des OpenBikeSensors durchführen. Eine Anleitung dazu gibt es hier.

Neues vom OpenBikeSensor – SD-Karte auslesen war gestern…

< Der OpenBikeSensor wird am Fahrrad befestigt und misst verschiedene Daten, wie z. B. den Abstand beim Überholtwerden, und speichert diese. Sowohl die Hardwarespezifikation als auch die verwendete Software sind frei verfügbar. Jeder Interessierte kann somit den OpenBikeSensor selbst bauen und nutzen. Details zum Projekt gibt es hier. >

Wenn man bisher auf die Daten des OpenBikeSensors zugreifen wollte, dann musste man das Gehäuse über sieben Schrauben öffnen und die Micro-SD-Karte aus dem Slot heraus holen. Das war sehr umständlich und deshalb hatte ich das nur alle paar Tage mal gemacht.

Fahrstreifenbreite „meiner“ Landstraße L574 ausgemessen – E-Mail an Bußgeldstelle

Einige Punkte in den Erläuterungen zu den verschiedenen Kategorien der Bußgeldstelle Pforzheim sind aus meiner Sicht nicht tragbar, denn sie legalisieren praktisch Überholvorgänge mit Abständen um 1 m, mal mehr und mal weniger, abhängig vom überholenden Fahrzeug.

Gefährliche Abstandsunterschreitungen werden legalisiert

Kategorie 5 nennt das die Bußgeldstelle Pforzheim – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle (z.B. das Fahrzeug ist deutlich über der Mittellinie), …

Mit „deutlich drüber“ definiert die Bußgeldstelle Pforzheim dann, dass das Fahrzeug mittig auf der Mittellinie fährt.

Aber auch Kategorie 4 ist in diesem Kontext relevant – „Sicherheitsabstand mit großer Wahrscheinlichkeit unterschritten, aber keine objektive Beeinträchtigung des Radfahrers, es ist noch ausreichend Raum (vielleicht nicht nach der StVO), aber für ein gefahrloses Überholen; […]

In beiden Fällen wird bisher kein Verfahren eingeleitet. Und das, obwohl das bedeutet, dass Fahrzeuge mit deutlich unter 1 m überholen. Dabei schreibt selbst die Bußgeldstelle Pforzheim, dass man einen Abstand außerorts von weniger als 1,5 m als deutliche Unterschreitung ansehe.

Falsche Annahmen bezüglich Fahrstreifenbreite

Der Grund dieser falschen Annahmen: Bei der Berechnung der Kategorie 5 (und vermutlich auch 4) ist man bisher von einer Fahrstreifenbreite von 3,75 m ausgegangen. Denn das ist die Breite, die ich ganz am Anfang der Kommunikation mit der Bußgeldstelle erwähnte. In der Annahme, dass das die maximal mögliche Breite eines Fahrstreifens auf Landstraßen sei. Diese Annahme stelle sich jedoch als falsch heraus. In der Regel sind Fahrstreifen auf Landstraßen deutlich schmaler und die 3,75 m gibt es eigentlich nur auf Autobahnen.

Deshalb begann ich damit, an verschiedenen Stellen der Landstraße L574 die Fahrstreifenbreite zu vermessen. Und siehe da, es waren 3,20 m, nicht 3,75 m. Damit bricht ein Teil der Argumentation der Bußgeldstelle zusammen.

Um nicht manuell die gesamte Landstraße vermessen zu müssen, hat jemand für mich eine Anfrage über FragDenStaat.de gestellt mit der Bitte um Übermittlung der „Ausführungspläne für den Bau der L574 bei Pforzheim“, siehe hier. Die Frist läuft morgen ab. Vielen Dank für diese Anfrage.

Mit 61 cm (?) Abstand und 180 km/h (?) überholt – Polizei sieht nur Ordnungswidrigkeit wegen Abstand – Erlebnisse eines Radfahrers bei der Polizei in Pforzheim #3

<– Update (2021-04-09): Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier. –>

Nachdem ich seit vielen Monaten wegen der schlechten Erfahrungen der letzten Jahre sowohl Strafanzeigen als auch Ordnungswidrigkeiten direkt an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle schicke, hatte ich es vor ein paar Tagen mal wieder bei der Polizei vor Ort versucht. Zum einen, weil ich mir Hilfe versprochen hatte bei einer Anzeige und auch, weil ich mich nicht damit abgeben wollte, dass es bei motorisierter Gewalt keinen Ansprechpartner bei der Polizei Pforzheim gibt.

Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).