Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.

Offener Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich (Nicht-)Ahndung von Verstößen in Pforzheim wenn Fahrradfahrende gefährdet werden

Update (26. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, siehe hier.

Update (17. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort aus dem Polizeipräsidium Karlsruhe, siehe hier.

Update: Alle Erwähnungen dieses Themas in verschiedenen Medien sind jetzt in meinem Wiki aufgelistet, siehe hier.

Im Juni 2019 veröffentlichte ich einen Blogbeitrag darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen Busfahrer einstellte, der mich in einer Kurve mit durchgezogener Mittellinie, bei Gegenverkehr und mit wenig Abstand überholte. Und auch darüber, dass die Polizei in Pforzheim solche Fälle nicht ernst zu nehmen scheint.