Anfang 2021 wurde ich im Straßenverkehr von zwei Menschen angegriffen. Sie hatten auf der Landstraße trotz Gegenverkehr mit einem Motorrad dicht überholt, kurz zuvor gehupt, und dann den Abstandshalter stark verbogen.

Nach meiner Anzeige bei der Polizei bekam ich vor ein paar Wochen das Angebot, an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) teilzunehmen, dem ich zustimmte.

Ich beschreibe hier, was ein TOA ist, wie es in meinem Fall abgelaufen ist, wie das Gespräch mit den Beschuldigten war und natürlich auch, was genau beim dem Vorfall passierte.

Es sind hier weder Videos noch Fotos vom Vorfall zu sehen.

Der Angriff

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf einer Landstraße. Es kam fast durchgehend Gegenverkehr. Jemand hupte ca. 7 bis 10 Meter hinter mir. Ich hatte Angst, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnte, mit was für einem Fahrzeug jemand hinter mir ist und was er damit tun würde. Überholen trotz Gegenverkehr mit einem Auto? Abdrängen von der Fahrbahn? Rechts war ein Gehweg mit angehobenem Bordstein, dorthin hätte ich nicht ausweichen können. Und es war gerade Gegenverkehr.

Mein erster Twittermarathon – #Fahrradmordor

Am 29. Juli 2021 twitterte der PHPmacher vormittags, dass die Polizei Pforzheim an diesem Tag auf ihrem Account einen Twittermarathon zur Autobahn A8 macht und schrieb, dass man unter dem Hashtag „Fahrradmordor“ alle Tweets zum beständigen Gefährden von Radfahrenden findet. Denn das ist genau das Hashtag, das ich immer verwende, wenn ich über einen Vorfall twittere.

Die spontane Idee war, einen eigenen Twittermarathon zu machen. Über die Erlebnissen, die ich an diesem einen Tag als Radfahrer in Fahrradmordor Pforzheim machen würde.

Im Juni gab es ein Interview vom ADFC Baden-Württemberg mit mir zu den Themen Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden, Umgang der Behörden mit Anzeigen und Verkehrsgewalt, was ich mir für die Zukunft wünsche und mehr. Hier der Link zum Interview auf der Webseite des ADFC Baden-Württemberg. Hab erst heute...

Popup-Bikelanes in Karlsruhe und in Pforzheim – schön wars, und anstrengend

Am 03.06.2021 war Fahrradtag und in vielen Städten wurden temporäre PopUp-Bikelanes „gebaut“, damit man als Radfahrer ausprobieren kann, wie stressfrei man auf solcher Infrastruktur fahren kann.

Ich hatte mir das Ziel gesetzt, erst zur PopUp-Bikelane nach Karlsruhe und später nach Pforzheim zu fahren.

Auf nach Karslruhe

Nach gerade mal zwei Stunden Schlaf (eher weniger) fuhr ich um ca. 07:30 Uhr los.

Ermittlungsverfahren im Fall des „ganz normalen Überholvorgangs“ wurde eingestellt, keine konkrete Gefahr

Ende 2019 gab es einen für mich sehr beängstigenden Vorfall. Jemand hatte mich mit einem Fahrzeug mit sehr wenig Abstand, hoher Geschwindigkeit und trotz Gegenverkehr auf einer Landstraße (bergauf) überholt. Der Abstand wäre noch geringer gewesen, wenn ich nicht ausgewichen wäre. Ich veröffentlichte das Video und bekam...

Mit 180 km/h auf Landstraße knapp am Radfahrer vorbei – Verfahren eingestellt

Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.

Hier das Video von dem Vorfall:

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Gestern war der 1. April. Die meisten haben verstanden, dass der Tweet bzw. auch der Toot ein Aprilscherz war. Aber ein paar dachten, es sei echt. Wäre ja mal schön und eigentlich auch Zeit, dass die Polizei in Pforzheim endlich mal Abstandskontrollen macht.

Inhalt des Tweets (und des Toots):

Im September 2020 gab es einen Vorfall, an dem drei Männer beteiligt waren. Sie haben mich an einer Landstraße abgepasst, bedrängt und genötigt, einer von ihnen hat mich beleidigt und geschrien, er würde mich irgendwann kriegen und mich verprügeln.

Damals gab es eine Pressemeldung vom ADFC Pforzheim-Enzkreis dazu, die in der Presse teilweise aufgegriffen wurde, siehe hier.

Am Samstag kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) mit der Information, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beendet wurden. In einem Fall wurde von einer Verfolgung aus Gründen (siehe unten) abgesehen, in anderen Fällen gebe es kein öffentliches Interesse.

Da es meinem Verständnis nach nicht ganz eindeutig ist, ob zu dem Vorfall noch irgend etwas offen ist, habe ich am 08.03.2021 bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und das wurde verneint. Somit kann ich mich jetzt hier dazu äußern.