Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

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Spoiler: Aus Sicht der Bußgeldstelle Pforzheim gehört der Vorfall im Titelbild zur „Kategorie 5“ – „Geringfügige Unterschreitung oder gar keine Unterschreitung, Grenzfälle“ – und wird deshalb nicht geahndet.

Nach ziemlich genau drei Monaten bekam ich gestern die Antwort der Bußgeldstelle auf meine Anfrage von Mitte April 2020.

Am selben Tag bekam ich auch ein paar Rückmeldungen zu meinen angezeigten Vorfällen, die ich auch hier erwähnen werde, da sie das Gesamtbild vervollständigen. Auch in der Antwort werden verschiedene Kennzeichen und Daten der Vorfälle als Beispiele genannt, die ich hier zeigen werde.

Den Anfang dieser Geschichte gibt es hier. Dort geht es vor allem um die Sichtweise der Bußgeldstelle Pforzheim zum Rechtsfahrgebot und zu Überholabständen; damals noch vor der StVO-Novelle.

Die jetzige Antwort hat bereits die neuen Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden als Hintergrund.

Etwas Automatisierung für Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen zu wenig Abstand

Ich habe heute mal etwas Hirn und $Suchmaschine investiert, um das umständliche Schreiben von Ordnungswidrigkeitenanzeigen etwas zu automatisieren und habe mir dafür ein Python-Script erstellt.

Hier muss man wissen, dass die Dateien von Vorfällen bei mir nach einem bestimmen Schema benannt sind. Darin sind Datum, Uhrzeit und Kennzeichen enthalten.

Zum Beispiel:

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Theorie und Praxis – Selbstdarstellung und Realität im Umgang mit Falschparkern in Pforzheim – Nicht einmal eine Verwarnung

Die Theorie – wir kümmern uns

Gestern, am 3. Juni, war weltweit Tag des Fahrrads. Die Polizei Pforzheim, die bisher nicht gerade als Freund der Radfahrenden bekannt ist, twitterte ein Foto eines auf einem Radfahrstreifen parkenden Autos, dazu der Text:

+++ So nicht +++

„Ich muss nur kurz zum Bäcker…“
Egal ob für 10 Minuten, oder nur wenige Sekunden – der Fahrradschutzstreifen ist keine Halte- oder Parkfläche. Bitte lasst diesen für den Radfahrer so wertvollen Platz frei!“

Tweet der Polizei Pforzheim

Ich hatte im November 2018 darüber berichtet, wie umständlich es ist, in Pforzheim Falschparker anzuzeigen. Man musste ein online nicht verfügbares PDF-Formular nutzen, es für jede Anzeige ausdrucken, ausfüllen, einscannen oder fotografieren und per E-Mail an den Gemeindlichen Vollzugsdienst schicken.

Dank einer Anfrage an die zuständige Stelle im Dezember 2018 gab es vor wenigen Tagen über Umwege eine Antwort.