Es gab wieder Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Darin die Information, dass das Verfahren gegen den Fahrer dieses Vorfalls gegen Geldauflage und mit Zustimmung des Gerichts eingestellt wurde.

Immerhin wurde nicht, wie sonst üblich, eingestellt, weil entweder nichts passiert sei oder weil es kein öffentliches Interesse gebe.

Ermittelt wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung.

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Update
2021-04-08: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, siehe hier
Update
2020-05-29: Aufgrund zahlreichen Feedbacks auf Twitter und auch anderswo, habe ich mich entschieden, in dem Fall doch eine Strafanzeige zu erstatten.

Ich glaube der Typ hat sein Fahrzeug knapp unter meinem Lenker durchgefahren. Er konnte mich definitiv sehen, denn er musste ein paar Meter hinter mir fahren. Der Abstandshalter ist ca. 30 cm breiter als der Lenker links, wenn er gerade absteht.

Bereits am 19.10.2019 kam eine Reaktion der „Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim“ auf den „offenen Brief“ bei Herrn Weisenbacher als E-Mail an. Ich veröffentliche das erst jetzt, aus Gründen.

Eine Zusammenfassung der Antworten und aller Reaktionen auf den offenen Brief gibt es in meinem Wiki, siehe hier.

Da es hier um eine Reaktion auf einen offenen Brief geht, der in verschiedenen Medien behandelt wurde, gehe ich davon aus, dass der Staatsanwaltschaft klar gewesen sein muss, dass man auch die Antwort veröffentlichen würde. Wenn dem nicht so ist, so möge man mich bitte in formieren. Dann werde ich den Text löschen.

Offener Brief an Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich (Nicht-)Ahndung von Verstößen in Pforzheim wenn Fahrradfahrende gefährdet werden

Update (26. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, siehe hier.

Update (17. Oktober 2019): Es gibt eine Antwort aus dem Polizeipräsidium Karlsruhe, siehe hier.

Update: Alle Erwähnungen dieses Themas in verschiedenen Medien sind jetzt in meinem Wiki aufgelistet, siehe hier.

Im Juni 2019 veröffentlichte ich einen Blogbeitrag darüber, dass die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen einen Busfahrer einstellte, der mich in einer Kurve mit durchgezogener Mittellinie, bei Gegenverkehr und mit wenig Abstand überholte. Und auch darüber, dass die Polizei in Pforzheim solche Fälle nicht ernst zu nehmen scheint.

Überholabstände mit und ohne Abstandshalter – mit dem RadmesserS gemessene Daten zeigen deutlichen Unterschied (wenn auch statistisch nicht korrekt)

Seit dem 1. August 2019 messe ich so oft wie möglich bei meinen Fahrradfahrten die Abstände bei Überholmanövern mit dem RadmesserS des Zweirat-Stuttgart. Zum Zeitpunkt der hier gezeigten Auswertung hatte ich so Daten von insgesamt 1935 Überholvorgängen gesammelt und validiert.

Aktueller Stand meiner Abstandsmessungen mit dem RadmesserS

Nach anfänglichen Schwierigkeiten kann ich den RadmesserS nun seit ein paar Tagen problemlos benutzen und die Daten auch ohne viel Zeitaufwand Zuhause auswerten und mich somit auf die Auswertung konzentrieren. Ich habe jetzt einen Workflow, um die gemessenen Daten zu validieren, ein paar Zusatzinformationen einzufügen und in einem definierten Format zu speichern. Wenn sich das alles bewährt hat, dann werde ich den auch mal irgendwo dokumentieren; aber da kann sich noch viel ändern.

Aktuell erfasse ich folgende Daten:

Vor ein paar Tagen wartete ich an einer roten Ampel und ein Radfahrer stellte sich neben mich… Fremder: Hallo. Natenom: Hallo. Fremder: Ich habe schon über Sie gelesen :) Natenom: Schlecht oder gut? Fremder: <überlegt> … ich finds gut, aber es wurde schlecht geredet, weil Sie auffällig sind und Ihren Platz einfordern....