Im Mai 2020 gab es einen Vorfall auf einer Landstraße, bei dem ich vom Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit wenig Abstand überholt wurde, während der Beifahrer mich anspuckte. Der Fahrer grinste dabei sichtlich. Das war schon während der Pandemie.

Alles auf Video

Fahrer, Beifahrer, Kennzeichen und Verlauf der Spucke waren in den Videos meiner Kameras erkennbar.

Anzeige, Strafantrag, Bitte um Info zum Ausgang des Verfahrens

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2020, hatte ich den Brief mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim) verschickt. Darin auch einen Strafantrag „für alle in Betracht kommenden Delikte“ und die Bitte, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Damit sollte für die Staatsanwaltschaft eigentlich klar sein, dass sie mich bei Zeiten zum Verfahren informiert.

Einige Tage nach dem Abschicken des Briefs rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und es dauerte letztlich ungewöhnlich lange (mehrere Wochen), bis überhaupt ein Aktenzeichen zugeordnet war.

Keine Reaktion

Dann passierte gar nichts. Das hatte mich sehr verwundert, weil es am 30. März einen Vorfall in Pforzheim gab, bei dem jemand jemanden anderen auf einem Parkplatz anhustete und es schon am 14. Mai (nur circa 6 Wochen später) ein Gerichtsurteil gab, da man „klare Kante“ zeigen wollte.

In meinem Fall passierte jedoch Monate lang nichts. Schließlich fragte ich im Januar 2021 schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim nach dem Status des Verfahrens. Meine Anfrage wurde ignoriert.

Ich fragte erneut schriftlich nach im Juni 2021. Auch diese Anfrage wurde ignoriert.

Schließlich fragte ich noch einmal Ende Juli 2021 erst telefonisch und dann schriftlich nach. Und wenige Tage später bekam ich dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft.

Brief von der Staatsanwaltschaft

Ermittlungsverfahren gegen AAAA BBBB wegen Beleidigung

Sehr geehrter Herr Natenom,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom …, in dem Sie sich nach dem Ausgang des Verfahrens xxxxxx erkundigt haben. Ich kann Ihnen insoweit mitteilen, dass der Täter ermittelt werden konnte und dass dieser zwischenzeitlich wegen der zu Ihren Lasten verübten Tat rechtskräftig verurteilt wurde.

Brief der Staatsanwaltschaft zum Ausgang des Verfahrens

Die erste Verurteilung, aber …

Das ist von allen Verfahren bisher das erste Mal, dass es eine Verurteilung gab. Wie das auch ohne Gerichtsverfahren funktioniert, ist hier beschrieben.

Was ich jedoch als Laie nicht nachvollziehen kann, ist, dass hier lediglich wegen einer Beleidigung ermittelt wurde und nicht wegen Körperverletzung oder Ähnlichem, wie in oben genanntem Fall auf dem Parkplatz. Schließlich spuckte mich jemand während einer Pandemie an.

Auch hätte ich gerne erfahren, welches Strafmaß der Täter bekommen hat und wann die Verurteilung war.

Letztlich begrüße ich den Ausgang des Verfahrens, aber es wäre schön gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht nur den Täter, sondern auch mich informiert hätte. Als Geschädigter möchte man so eine Sache möglichst schnell abschließen können.