Wieder gab es Post von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (Zweigstelle Pforzheim). Das Verfahren gegen den unbekannten Fahrer, der mich 2020 mit um 180 km/h und geringem Abstand auf einer Landstraße überholte wurde eingestellt, da nicht kein sicherer Rückschluss vom Halter auf den Fahrer gemacht werden könne.
Hier das Video von dem Vorfall:
Hier meine Erlebnisse bei der Polizei, als ich das damals anzeigen wollte. Spoiler: Wurde abgelehnt. Ich hatte es dann selbst direkt an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wird, weil der Halter nicht sagt, wer gefahren sei, das kenne ich. Aber in einem Strafverfahren hätte ich das nicht erwartet.
Vermutlich gibt es nicht einmal die Auflage für ein Fahrtenbuch. Wieso auch, der Halter hat das Fahrzeug ja auch nur jemandem zur Verfügung gestellt, der damit mit einer Geschwindigkeit von um 180 km/h auf der Landstraße entlang bretterte und einen Radfahrer mit deutlich unter einem Meter überholte. Das wäre sicher unverhältnismäßig.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des geringen Abstands gab es meines Wissens nach auch nicht.
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