Im Dezember hatte ich nach längerer Pause wieder mal ein paar Ordnungswidrigkeitenanzeigen via E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle in Pforzheim geschickt und prompt eine Antwort per E-Mail erhalten.

Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Sachverhalt überhaupt veröffentlichen soll. Denn gewisse Auto fahrende Gewalttäter werden sich darüber vielleicht freuen und deshalb erst recht gefährlich überholen.

Ich mache es trotzdem, weil es aus meiner Sicht sehr gefährlich ist, was die Verantwortlichen des Amt für öffentliche Ordnung Pforzheim hier machen bzw. nicht machen.

Vorab – die Anzeigen

Ich hatte am 20.12.2020 insgesamt 6 Anzeigen verschickt und am 22.12.2020 insgesamt 8 Anzeigen. Sie deckten den Zeitraum vom 30.11. bis zum 21.12. ab. Meiner Ansicht nach waren das, wie sonst auch, nur die schwerwiegenden Abstandsverstöße mit folgenden Überholabständen, die die Seitenspiegel der Fahrzeuge unberücksichtigt lassen:

  • 77 cm, innerorts, bergauf, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar
  • 76 cm, innerorts, bergauf, Fahrer erkennbar
  • 85 cm, außerorts, Landstraße, trotz Gegenverkehr, Fahrer erkennbar
  • 85 cm, außerorts, Landstraße, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar
  • nicht gemessen, außerorts, Landstraße, durchgezogene Linie, Kurve, trotz Bus im Gegenverkehr, Fahrer erkennbar
  • 93 cm, außerorts, Landstraße – Wiederholer, Fahrer erkennbar
  • 84 cm, innerorts, Fahrer erkennbar
  • 111 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer etwas erkennbar
  • 115 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer nicht erkennbar
  • 96 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, durchgezogene Linie, Fahrer erkennbar
  • 87 cm, außerorts, Landstraße, Kurve, durchgezogene Linie, Fahrer teilweise erkennbar
  • 95 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer erkennbar
  • 97 cm, außerorts, Landstraße, bergauf, Fahrer nicht erkennbar
  • ~ 100 cm, außerorts, Landstraße, bei Gegenverkehr, Fahrer nicht erkennbar

Der letzte Fall in der Liste ist ein Wiederholungstäter, der mich schon seit längerem bei jeder Gelegenheit mit viel zu wenig Abstand überholt. Ich hatte bereits bei einer Anzeige am 1. Juli 2020 darum gebeten, diese Vorfälle mit dem einen Fahrzeug an die Führerscheinstelle weiterzuleiten. Da ich mittlerweile jedoch weiß, welche Fantasie-Regelungen die Bußgeldstelle in Pforzheim hat, kann ich davon ausgehen, dass man die Anzeige vom 1. Juli 2020 gar nicht bearbeitet hat, da das Fahrzeug damals mittig der Mittellinie gefahren wurde, somit vermutlich in Kategorie 5 fiel, die generell nicht bearbeitet wird. Dazu habe ich in diesem Fall zum zweiten Mal die bisherigen Ereignisse für die Bußgeldbehörde aufgelistet:

  • 2018-08-xx: Sehr knapp überholt (Landstraße) und extrem früh wieder eingeschert/geschnitten.
  • 2019-08-xx: Sehr knapp überholt (Landstraße).
  • 2019-10-xx: Innerorts mit wenig Abstand und hupend überholt.
  • 2020-02-xx: Mit sehr wenig Abstand überholt (Landstraße).
  • 2020-03-xx: Mit sehr wenig Abstand überholt (Landstraße) und sehr früh wieder eingeschert/geschnitten.
  • aktueller Vorfall, 2020-12-xx

E-Mail von der Bußgeldstelle

Die Antwort der Bußgeldstelle kam am Morgen des 22.12.2020 und war per CC auch an den Leiter und eine weitere Person des Amts für öffentliche Ordnung in Pforzheim adressiert:

[…] innerhalb von zwei Tagen sind wieder zahlreiche Anzeigen (14) von Ihnen eingegangen. Die Bearbeitung ist sehr zeitaufwändig (Prüfen, händisches Erfassen, Schriftverkehr auf Äußerungen der Betroffenen, etc.)

Derzeit sind wir infolge der Pandemiebekämpfung […] mehr als ausgelastet.

Wir müssen deshalb Prioritäten setzen und machen gem. § 47 OWiG von unserem Ermessen Gebrauch und werden aktuelle Ihre Anzeigen, die i.d.R. maximal mit einer Verwarnung von 35 € geahndet werden könnten, nicht bearbeiten.

Sollten Sie einen Verstoß feststellen, den Sie als besonders schwerwiegend empfinden (Kategorie 2, z.B. Überholen trotz Gegenverkehr), dann machen Sie dies bitte im Betreff Ihrer Mail kenntlich. […]

E-Mail von der Bußgeldstelle Pforzheim vom 22.12.2020

Die “zahlreichen Anzeigen (14)” sind nur ein ganz kleiner Bruchteil dessen, was in dem Zeitraum an (gefährlichen) Überholmanövern mit zu geringem Abstand passiert war. Ich war im Dezember fast jeden Tag mit dem Fahrrad unterwegs und auf jeder Fahrt gibt es mindestens 10 Vorfälle im Bereich 1,3 m und weniger auf Landstraßen, also außerorts.

Die E-Mail beinhaltet noch einen anderen Sachverhalt, zu dem ich mich aber in einem eigenen Blogbeitrag äußern möchte: siehe hier.

Was bedeutet das?

Vielleicht verstehe ich etwas falsch und man möge mich bitte darauf hinweisen, aber für mich sind das die Konsequenzen:

  • Da für das Überholen eines Radfahrenden mit nicht ausreichenden Abstand nur ein Verwarngeld von 30 € im Bußgeldkatalog definiert ist (Tatbestandsnummer 105112), es keine Erhöhung des Verwarngeldes wegen Gefährdung oder ähnlichem gibt, bedeutet das, dass die Bußgeldstelle Pforzheim aktuell generell keine (von mir angezeigten) Abstandverstöße ahndet. Egal, ob der Überholabstand 100 cm oder 5 cm betrug.
  • Dass man nur noch Verstöße ahnden will, die ich als “besonders schwerwiegend empfinde”, z. B. solche trotz Gegenverkehr, verstehe ich so, dass es für die Bußgeldstelle nur noch dann relevant ist, wenn andere Verkehrsteilnehmende (im Gegenverkehr) beeinträchtigt wurden.

Man lässt leider offen, welche der 14 Fälle – meiner Ansicht nach schwerwiegenden Fälle – man bearbeitet und welche man nicht als krass genug ansieht.

Update
Monate später erfuhr ich in einem anderen Kontext vom zuständigen Mitarbeiter, dass er alle der 14 Fälle direkt gelöscht und gar nicht erst gesichtet hatte.

Auch bleibt offen, ob Fälle bearbeitet werden, in denen Fahrzeugführende trotz durchgezogener Linie (im Kurvenbereich) überholten, denn in solchen Fällen sind Bußgelder über 100 € möglich.

Ich weiß nicht einmal, ob man dieses Mal im Fall des angezeigten Wiederholungstäters endlich irgend etwas unternimmt. Vermutlich aber nicht, denn hier geht es auch nur um ein Verwarngeld von maximal 30 €.

Habe Verständnis, aber …

Ich verstehe durchaus, dass es aktuell andere Dinge gibt. Man hat mir bereits vor Monaten seitens der Bußgeldstelle Pforzheim deutlich gemacht, dass das so sei. Ich habe es akzeptiert und nur noch sehr selten Anzeigen gemacht und dann auch nur in sehr eindeutigen Fällen. Bereits vor den “Pandemiegründen” hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass man viel zu tun habe, weil damals der neue Bußgeldkatalog unwirksam geworden ist. Auch das hatte ich akzeptiert und meine Anzeigen vermindert.

Jedoch ist die Situation auf den Straßen in den letzten Monaten aus meiner Sicht sehr viel schlimmer geworden. Es überholen mehr Fahrzeugführende mit deutlich weniger Abstand. Das könnte u. a. daran liegen, dass nach Ende der sogenannten Fahrradsaison außer mir sehr wenige Radfahrende in Pforzheim unterwegs sind, zumindest auf den Landstraßen. Ich sehe so gut wie keine mehr.

Ich bin jedoch auch als Radfahrer ein Verkehrsteilnehmer und erwarte von den Behörden, dass man auch mich “beschützt” und nicht nur dann tätig wird, wenn echte Verkehrsteilnehmende beeinträchtigt wurden.

Und nu?

Vielen Dank an all die lieben Menschen da draußen, die ordentlich fahren und sich bemühen, niemanden zu gefährden. Es tut mir leid, wenn ihr von anderen immer wieder mit den Rücksichtslosen, die euch genauso gefährden, in einen Topf geworfen werdet.

Es wird endlich Zeit, dass sich die Behörden in Pforzheim konsequent um diese gefährdenden Autofahrenden kümmern. Bitte.

PS: Trotz der nach eigenen Angaben weiterhin hohen Belastung der Bußgeldstelle, sind aktuell (Stand 11.01.2021) keine Stellen ausgeschrieben.