Am Donnerstag (23.07.2020) machte mich jemand auf Twitter auf die Pressemeldung „Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Seitenabstand beim Überholen zu Radfahrern“ aufmerksam. Sie wurde dem Datum nach schon am 21.07.2020 auf der Webseite der Stadt Pforzheim veröffentlicht, siehe hier.

Parallel dazu hat man am Donnerstag vom offiziellen Twitter-Account der Stadt Pforzheim auf die Pressemeldung verwiesen und eine größere Diskussion ausgelöst, siehe hier.

Weitere Antworten an mich direkt kann man hier nachlesen (Twitter-Suchfunktion).

Ohne meinen Nicknamen oder sonstigen Namen zu verwenden, schreibt man in der Pressemitteilung von mir als „Blogschreiber“ bzw. „Blogbeschreiber“.

Aus meiner Sicht hätte man in dieser Pressemeldung durchaus erwähnen müssen, welche Kategorien es laut Bußgeldstelle Pforzheim gibt, was daraus resultiert und auch, wie man die Abstände berechnet. Das würde ein ganz anderes Bild ergeben als einfach nur zu allgemein zu schreiben, dass man die Sicherheit von Radfahrenden ernst nehme, alle Anzeigen bearbeite und beteuert, wie viel Aufwand man mit der Prüfung der Anzeigen gehabt habe.

Ich werde später vielleicht noch was dazu schreiben.