Ich bin wieder ohne Abstandshalter unterwegs. Der Hauptgrund für den Abstandshalter waren die ganz wenigen geistigen Tiefflieger, die davon überzeugt waren, dass man mit 30 cm oder weniger Abstand einen Radfahrenden überholen kann, und die genau wussten, dass sie nichts zu befürchten hatten.

Das war vor der StVO-Novelle und es lag daran, dass der Mindestabstand früher im Gesetz nicht definiert war, sondern nur als „ausreichend“ bezeichnet wurde.

In der neuen StVO, die seit dem 28.4.2020 gilt, steht nun ein genauer Wert drin, innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter beim Überholen von Fahrradfahrenden.

Deshalb gibt es jetzt kein „hat doch gereicht“ mehr seitens der Polizei oder der Ordnungsämter. Und das sollten alle geistigen Tiefflieger nach der vielen Medienberichterstattung mittlerweile erfahren und begriffen haben. Und deshalb nehme ich an, dass ich den Abstandshalter in Zukunkft nicht mehr brauchen werde.

Denn für alle anderen Verkehrsteilnehmer war der Abstandshalter (in der Theorie) beim Überholvorgang immer irrelevant; manche haben sich trotzdem darüber aufgeregt und ihn für eine Provokation gehalten.