Vor circa zwei Wochen hatte mich Roland Weisenburger von „Badische Neueste Nachrichten“ (BNN) nach meiner Meinung zum kommenden, explizit genannten, Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gefragt. Ich habe ihm einige Tage später schriftlich geantwortet.

Gestern wurde der Artikel online veröffentlicht und enthält neben meinen Aussagen auch noch die von Thomas Hätty (ADAC Nordbaden) und auch von Klaus S., einem Unternehmer aus dem Enzkreis.

Eine Auflistung zum Artikel aller relevanten Seiten gibt es hier.

Der Hintergrund

Innerorts sollen bei der geplanten StVO-Novelle, die aktuell noch durch den Bundesrat muss, 1,5 Meter und außerorts zwei Meter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden in die StVO geschrieben werden. Was sich damit im Vergleich zum aktuellen Zustand ändern würde, wäre lediglich die Übernahme der bereits bestehenden Rechtssprechung in die StVO und somit die explizite Nennung der Mindestabstände statt des Ausdrucks „ausreichender Seitenabstand“.