Update (11. März 2018): Die Stadtverwaltung hat eingelenkt und das Verfahren ist deutlich vereinfacht worden. Details dazu, wie es früher war gibt es in diesem Beitrag.

Anmerkung: Mir geht es in diesem Beitrag darum, dass man eine Möglichkeit hat, diejenigen Falschparker anzuzeigen, die schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wenn z. B. ein Auto an einer Straßenecke parkt, verdeckt es die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer. Wenn ein Auto auf dem Gehweg parkt, dann kommen Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen nicht mehr durch. Wenn jemand auf dem Radweg parkt, dann müssen Radfahrende in den Autoverkehr ausweichen, usw.

Wie zeigt man Falschparker in anderen Städten an?

In vielen anderen Städten in Deutschland ist es ziemlich einfach, Falschparker anzuzeigen. Man schreibt eine E-Mail an das Amt für öffentliche Ordnung, fügt ein paar Beweisfotos an und ein paar zusätzliche Daten wie Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Ort, Datum und die Angaben zur eigenen Person.

Noch einfacher geht es mit der App Wegeheld, die automatisch eine entsprechende E-Mail an das passende Ordnungsamt zum aktuellen Standort erstellt, die man auf dem Smartphone nur noch abschicken muss.

Nicht so in Pforzheim. Hier muss man unnötige Hürden nehmen, denn weder formlose Anzeigen per E-Mail, noch solche, die die App Wegeheld generiert, werden vom „gemeindlichen Vollzugsdienst“ in Pforzheim bearbeitet. Im Enzkreis dagegen ist das kein Problem.

Ohne Formular keine Bearbeitung

Dass solche Anzeigen in Pforzheim nicht bearbeitet werden, habe ich erst dadurch erfahren, dass man mir nach mehreren Wochen und mehreren Anzeigen per E-Mail mitgeteilt hatte, es würden nur solche Anzeigen bearbeitet, die man über ein eigenes Formular der Stadt erstatte.

Das entsprechende Formular wurde mir anbei als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt. Auf meine Frage, ob man meine bisherigen Anzeigen bearbeitet hätte bekam ich die Antwort, dass diese bereits verjährt seien.

Das unschöne an der Sache ist, dass das „Formular“, das man für Anzeigen nutzen soll, lediglich eine einfache Liste ist, auf der genau die Daten abgefragt werden, die ich bereits in meinen bisherigen E-Mails angegeben hatte. Auch den Anforderungen genügende Beweisfotos hatte ich jedes Mal mitgeschickt.

Wie vorgehen, damit Anzeigen bearbeitet werden?

Aber wie zeigt man nun in Pforzheim Falschparker an?

In Pforzheim gibt es seit einigen Wochen sogenannte Online-Dienste der Verwaltung. Unter anderem hat man die Möglichkeit, als Autofahrender online zu einer Ordnungswidrigkeit Stellung zu beziehen. Doch eine Möglichkeit zur Anzeige von Falschparkern sucht man hier (noch?) vergeblich. Auch bei den Dienstleistungen der Stadt Pforzheim kann ich nichts zum Thema Falschparker finden.

Stattdessen muss man eine E-Mail an Zentrale.vued@pforzheim.de schicken und um das Formular „Anzeige wegen Falschparkens“ bitten. Das erfährt man jedoch nirgends; entweder weiss man es oder eben nicht. Auf der Webseite der Stadt Pforzheim kann man das Formular (noch?) nicht herunterladen. Ich darf das Formular auch nicht öffentlich hochladen und verlinken.

Man druckt die PDF-Datei aus, füllt das Formular aus und setzt die eigene Unterschrift darunter. Dann scannt man es ein oder macht ein gutes Foto davon.

Zusammen mit mehreren Beweisfotos bzw. Lichtbildern, wie diese im Formular genannt werden, schickt man alles per E-Mail ans Amt für öffentliche Ordnung in Pforzheim. Die Daten hierfür stehen auf dem Formular. Alternativ kann man es per Fax verschicken, dann natürlich auch mit beigelegten Fotos.

Die Bilder müssen als JPG-Dateien vorliegen und dürfen pro Bild nicht größer als 5 MB sein.

Auf den Bildern muss Folgendes zu sehen sein:

  • Das Fahrzeug mit lesbarem Kennzeichen.
  • Es muss erkennbar sein, welcher Verstoß begangen wurde. Steht das Fahrzeug beispielsweise in einem Halteverbot, dann muss die Beschilderung über das Halteverbot erkennbar sein.
  • Im Fall von Parken vor Ein- und Ausfahrten/Garagen muss auch ein Bild von der gegenüberliegenden Seite auf die Ein- und Ausfahrt gemacht werden.

Mit Technik einfacher

Technisch versierte Menschen können sich das Ausdrucken und einscannen sparen, indem sie eine eigene Vorlage mitsamt einer Grafik der Unterschrift verwenden. Ein Mitarbeiter der Verwaltung gab mir die Auskunft, eine Grafik der Unterschrift zu verwenden sei in Ordnung.

Anrufen?

Man kann natürlich auch beim Amt für öffentliche Ordnung anrufen, wenn man ein Auto im Halteverbot oder ähnlichem sieht. Doch dann ist es nicht sicher, ob überhaupt ein Mitarbeiter vorbei kommt. Außerdem ist die Erreichbarkeit der Mitarbeiter nicht immer gegeben. In solch einem Fall darf man nach meiner Information auch bei der örtlichen Polizeidienststelle anrufen; aber bitte unter der Ortsnummer, nicht über die Notfallrufnummer.

Bitte vereinfachen, liebe Stadtverwaltung

Meiner Meinung nach gibt es unnötig viele Hürden für die Anzeige von Falschparkern in Pforzheim.

Es wäre schön, wenn die Stadt Pforzheim auf die Notwendigkeit des Formulars verzichtet und in Zukunft, wie andere Städte auch, formlose Anzeigen per E-Mail oder auch solche über die App Wegeheld akzeptiert.